Rechtsanwalt Medizinrecht Leipzig

Beratungsgebiete im Medizinrecht

Als Arzt im Krankenhaus finden sich Mediziner in einer besonderen Situation zwischen Weisungsgebundenheit, Therapiefreiheit, Verantwortung und betriebswirtschaftlichen Kennzahlen. Insbesondere bei der Beratung und Vertretung von (angehenden) leitenden Ärztinnen und Ärzten sind diese mitunter widerstreitenden Interessen zu berücksichtigen. Bei Nölling – Leipzig – Medizinrecht finden Sie umfangreiche – auch arbeitsrechtliche – Expertise im Arbeitsrecht für Heilberufe, insbesondere zu Fragen des Chefarztdienstvertragsrechts und den ärztlichen Wahlleistungen, aber auch zum Befristungsrecht in Wissenschaft und Weiterbildung.

Das Arznei- und Medizinprodukterecht beeinflusst die tägliche Arbeit im Gesundheitswesen. Seine Vorgaben sind nicht nur von der Industrie, sondern auch im Rahmen der Forschung und nicht zuletzt bei dem alltäglichen Verordnungs- und Abgabeverhalten der Leistungserbringer zu beachten. Große Bedeutung kommt diesem Rechtsgebiet schließlich im Rahmen von Kooperationen und bei dem Industriesponsoring von Fortbildungsveranstaltungen zu.

Das Arzthaftungsrecht ist ein Kernbereich der Medizinrechts und zeichnet sich durch zahlreiche Besonderheiten aus. Damit es gar nicht erst soweit kommt, kann im Vorfeld im Sinne eines optimierten Risiko- und Qualitätsmanagements viel erreicht werden. Hierzu zählen optimierte Aufklärungs- und Dokumentationswerkzeuge, aber auch die Einhaltung von arbeitsrechtlichen Vorgaben und eine optimierte Personalplanung. Und falls doch einmal ein Behandlungsfehlervorwurf erhoben wird, vertritt Herr Rechtsanwalt Nölling Ihre Interessen auf Basis seiner langjährigen Erfahrung sowohl außergerichtlich – z.B. vor den Schlichtungsstellen der Ärztekammern – als selbstverständlich auch im gerichtlichen Verfahren.

Der Begriff des Arztrechts umfasst als Klammer rechtliche Fragestellungen, die bei der ärztlichen Tätigkeit relevant werden. Dies umfasst z.B. ärztliche Kooperationen und Arbeitsverträge, Approbation und vertragsärztliche Zulassung, ärztliche Vergütung und Regresse, aber auch die zivil- und strafrechtliche Arzthaftung.

Nölling – Leipzig – Medizinrecht berät umfassend im gesamten Gebiet des Arztrechts.

Nölling – Leipzig – Medizinrecht unterstützt Sie bei der Planung und Umsetzung ihrer unternehmerischen Ziele. Jede Form der Kooperationen von Leistungserbringern bedarf einer individuellen Planung und Vertragsgestaltung. Ob BAG (früher: Gemeinschaftspraxis) oder MVZ, ob fachgebiets- oder sektorenübergreifend, ob Job-Sharing oder Nachfolgeplanung, in allen Fällen sind neben der betriebswirtschaftlichen Seite nicht nur die vielfältigen berufs-, vertragsarzt-, sozial- und zivilrechtlichen Vorgaben sondern insbesondere auch die strafrechtlichen Risiken im Blick zu behalten.

Auch bei einer Zusammenarbeit mit der Heil- und Hilfsmittelerbringern oder der Industrie sind rechtlich einwandfreie Verträge von hoher Bedeutung.

Zu den Schwerpunkten der Tätigkeit zählt die Beratung von Fachgesellschaften und Berufsverbänden. Hier sind neben der rechtlichen und standespolitischen Beratung insbesondere auch die vereins- und vereinssteuerrechtlichen Fragestellungen, gerade auch im Hinblick auf die Gemeinnützigkeit wissenschaftlich-medizinischer Fachgesellschaften, von hoher Bedeutung.

Zum Leistungsspektrum der Kanzlei zählt daher die Unterstützung bei der Planung und Durchführung von Vorstandssitzungen, Mitgliederversammlungen, wissenschaftlichen Fachkongressen und der Zusammenarbeit oder ggfls. Auseinandersetzung mit den zuständigen Behörden und der Pharma- und Medizinprodukteindustrie.

Datenschutzrecht

Die Bedeutung des Datenschutzrechts wächst stetig – auch im medizinischen Bereich. Allein der Hinweis auf die berufliche Verschwiegenheit reicht heute nicht mehr aus. Spätestens durch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) mit ihren erheblich erhöhten Bußgeldern wurde klar, dass ein einfaches Weiter so keine Lösung ist. Gerade die Digitalisierung und die damit immer weiter fortschreitende Vernetzung der Leistungserbringer führen zu neuen Fragen. Aber auch bei Serviceangeboten, wie der Kommunikation über Messenger-Dienste (z.B. WhatsApp) zwischen Arzt und Patient oder zwischen Ärzten treten neue Fragen auf. Nicht zuletzt werden auch die berufsrechtlichen und strafrechtlichen Vorgaben zur Schweigepflicht der neuen technischen Entwicklung angepasst. Hier müssen Ärzte und sonstige Leistungserbringer darauf achten, die interne und externe Kommunikation und die tatsächlichen Abläufe rechts- und zukunftssicher zu gestalten. Hersteller von Medizinprodukten, insbesondere von Software als Medizinprodukt, müssen von Beginn an den Datenschutz berücksichtigen und Privacy by Design programmieren. Nölling – Leipzig – Medizinrecht berät Sie auf diesem Gebiet unter Berücksichtigung der technischen und organisatorischen Möglichkeiten ohne dabei die Handhabbarkeit im Arbeitsalltag aus den Augen zu verlieren. Denn Datenschutz funktioniert nur, wenn er jeden Tag von allen Mitarbeitern und/oder Anwendern gelebt werden kann.

Als Anbieter medizinischer Leistungen sehen sich Leistungserbringer im Gesundheitswesen verstärkt wettbewerbsrechtlicher Ansprüche ausgesetzt, etwa in Form einer Abmahnung. Auch wenn das ärztliche Werberecht in den vergangen Jahren liberaler geworden ist, sind noch immer eine Vielzahl berufs- und zivilrechtlicher Regelungen zu beachten. Dies nicht nur bei der traditionellen Außendarstellung, sondern auch bei Kooperationen und der Eingehung von wirtschaftlichen Beteiligungen im Gesundheitswesen. Auch die Erstellung einer Internetpräsenz oder die Listung bei Arztbewertungsportalen birgt Risiken und Konflikte. Herr Rechtsanwalt Nölling verfügt über umfangreiche forensische Erfahrung in der Abwehr von wettbewerbsrechtlichen Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen.

Im Krankenhausbetrieb vergeht kaum ein Tag ohne medizinrechtlich relevante Fragestellungen. Angefangen bei der alltäglichen Abrechnung einzelner Leistungen gegenüber den Kostenträgern oder Patienten über arbeits- und gesellschaftsrechtliche Fragestellungen – gerade auch in Bezug auf Kooperationen mit anderen ambulanten oder stationären Gesundheitseinrichtungen – bis hin zu Statusfragen der Zulassung und Krankenhausplanung. Nölling – Leipzig – Medizinrecht berät und vertritt Sie in allen Fragen des Krankenhausrechts.

Medizinstrafrecht beginnt lange vor der Einleitung des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens. Insbesondere Konflikte mit dem Korruptions- und Vermögensstrafrecht in Form der Antikorruptionsgesetze oder des (Abrechnungs-)Betrugs lassen sich durch vorausschauende Vertrags- und Kooperationsgestaltung (Compliance) vermeiden. Sollte es dennoch einmal zu einem Ermittlungsverfahren kommen, etwa auch im Bereich des hergebrachten Medizinstrafrechts, das insbesondere die fahrlässige Tötung und/oder Körperverletzungsdelikte im Zusammenhang mit (vermeintlichen) Behandlungsfehlern umfasst, aber auch z.B. Sterbehilfe und Embryonenschutz oder das Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse beinhaltet, steht Ihnen die Kanzlei Nölling – Leipzig – Medizinrecht mit anwaltlicher Kompetenz und Erfahrung zur Seite, um bereits in diesem Verfahrensstadium alles zu tun, einer Ausweitung entgegenzuwirken und eine Erledigung zu erreichen. Im Fall der Eröffnung eines Strafprozesses steht Herr Rechtsanwalt Nölling als Strafverteidiger zur Verfügung.

Nölling – Leipzig – Medizinrecht berät und vertritt alle Heilberufler im Falle von Auseinandersetzungen mit den berufsständischen Kammer. Über umfangreiche Erfahrung verfügt Herr Rechtsanwalt Nölling bei Fragen des Zugangs zum ärztlichen Beruf durch Approbation oder Berufserlaubnis, gerade auch für ausländische Ärzte.

Schiedsverfahren sind eine von der Zivilprozessordnung vorgesehene Möglichkeit, Auseinandersetzungen nicht vor den staatlichen Gerichten, sondern vor privaten Gerichten zu verhandeln und entscheiden zu lassen. Gerade bei ärztlichen Kooperationen erfreut sich die Vereinbarung einer Schiedsklausel einiger Beliebtheit. Neben eventuellen Kosten- und Zeitersparnissen gegenüber einer Verhandlung vor den staatlichen Gerichten (gegebenenfalls über mehrere Instanzen) steht auch der Ausschluss der Öffentlichkeit für viele Ärzte im Fokus. Denn Schiedsgerichte verhandeln unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Schiedsgerichte bieten aber auch Nachteile: So kann der fehlende Instanzenzug auch nachteilig sein. Das Urteil des Schiedsgerichts ist regelmäßig endgültig und nicht durch eine Berufung oder eine Revision überprüfbar.

Nölling – Leipzig – Medizinrecht berät Sie zu den individuellen Vor- und Nachteilen einer Schiedsklausel in Ihrem Vertrag. Herr Rechtsanwalt Nölling vertritt Ihre Interessen auf Basis seiner umfassenden Erfahrung in schiedsgerichtlichen Verfahren vor einem Schiedsgericht und steht bei Bedarf auch als Schiedsrichter zur Verfügung.

Die Digitalisierung schreitet auch im Gesundheitswesen voran. Nölling – Leipzig – Medizinrecht berät im Hinblick auf die rechtlichen Fallstricke bei telemedizinischen Leistungen aber auch hinsichtlich vorhandener oder geplanter digitaler Dienstleistungen, wie z.B. Gesundheits-Apps oder sonstiger Innovationen.

Der Dreiklang der Hochschulmedizin, Lehre, Forschung und Krankenversorgung, stellt auch aus rechtlicher Sicht besondere Anforderungen. Insbesondere Klinikdirektoren müssen heute zudem nicht nur den aus diesem Dreiklang folgenden Spagat meistern, sie sind auch zunehmend mit betriebswirtschaftlichen Kennzahlen im Bereich der Krankenversorgung konfrontiert. Nölling – Leipzig – Medizinrecht berät in diesem Spannungsfeld aus Medizin- und Hochschulrecht, sei es bei der Frage der konkreten Arbeits- und oder beamtenrechtlichen Ausgestaltung oder bei Fragen rund um akademische Grade.

Zum Vergütungsrecht der Heilberufe zählen die vertragsärztliche Vergütung (EBM/BEMA), die privatärztliche Vergütung (GOÄ/GOZ) und die Vergütung der Krankenhäuser (DRG).

Beratungsbedarf entsteht in allen Bereichen zunächst in Bezug auf die einzuhaltenden formalen Vorgaben. Seit Einführung des sogenannten formalen Schadensbegriffs im Sozialrecht durch das Bundessozialgericht und die Übernahme dieser Rechtsfigur durch den Bundesgerichtshof auch für die privatärztliche Abrechnung ist ein besonderes Augenmerk auf die Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen des Vertragsarzt- und Berufsrechts zu legen. Dies gilt insbesondere bei Fragen der persönlichen Leistungserbringung und zulässigen Vertretung, bzw. Delegation und Substitution.

Konkrete Probleme tauchen bei der vertragsärztlichen Vergütung im Zusammenhang mit der Honorarverteilung, RLV und QLV, der Wirtschaftlichkeits- und Plausiblitätsprüfungen, aber auch bei fehlenden Fortbildungsnachweisen auf. Folgen können neben Rückforderungen auch disziplinarrechtliche Maßnahmen.

Im Rahmen der privatärztlichen Abrechnung sind die ordnungsgemäße Rechnungsstellung, das Zielleistungsprinzip und – im stationären Bereich – auch das Thema Wahlleistungen immer wieder Anlass für Streit mit Patienten und Kostenträgern.

Krankenhäuser sehen sich hingegen regelhaft Auseinandersetzungen mit den Kostenträgern in Bezug auf die Grenzverweildauer ausgesetzt.

Eine Vielzahl dieser Konflikte kann z.B. durch optimierte Vergütungsvereinbarungen (z.B. Wahlleistungsvereinbarungen im privatärztlichen Bereich) oder einer strukturierten Verteidigung gegen unberechtigte Rückforderungsbescheide im vertragsärztlichen Bereich begegnet werden. Nölling – Leipzig – Medizinrecht berät umfassend im Vorfeld, z.B. bei der Abfassung rechtswirksamer Wahlleistungsvereinbarungen, und vertritt Ihre Interessen gegenüber Patienten, Kostenträgern und Behörden, sollte es doch einmal zu einen Auseinandersetzung im Anschluss an die Heilbehandlung kommen.

Die Kanzlei unterstützt Sie darüber hinaus bei der Durchsetzung von Forderungen gegenüber Patienten und Kostenträgern.

Das Vertragsarztrecht (früher: Kassenarztrecht) beinhaltet alle Regelungen, die mit der Teilnahme des Arztes an der vertragsärztlichen Versorgung in Verbindung stehen. Beispielhaft zu nennen sind Zulassung und Kooperationen, Ermächtigungen, das Belegarztwesen, sogenannte Nebentätigkeiten (parallele Anstellung im Krankenhaus, konsiliarärztliche Tätigkeiten etc.) und die vertragsärztliche Vergütung mitsamt der damit untrennbar verbundenen Wirtschaftlichkeitsprüfung.

Nölling – Leipzig – Medizinrecht berät und vertritt Leistungserbringer in allen vertragsarztrechtlichen Fragen – auch in der (sozial-)gerichtlichen Auseinandersetzung.