Arbeitsrecht – Befristung bis zur Regelaltersgrenze bedarf der Schriftform
Befristungsabreden sind ein häufiger Grund für rechtliche Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Selbst bei vollkommen üblichen Klauseln können Arbeitgeber verhängnisvolle Fehler machen. Ein neues Urteil des Bundesarbeitsgerichts zu den Anforderungen der Schriftform bei einer Befristung bis zur Regelaltersgrenze (also eine Regelung, nach der das Arbeitsverhältnis mit dem Renteneintritt automatisch endet) sollte zum Anlass genommen werden, die eigenen Verträge zu prüfen. Worum es geht und worauf genau zu achten ist, lesen Sie im Deutschen Ärzteblatt.
Rechtsanwalt Dr. iur. Torsten Nölling
Fachanwalt für Medizinrecht