Werberecht für Ärztinnen und Ärzte wird liberaler
Der Trend setzt sich fort – das Werberecht für Ärztinnen und Ärzte wird liberaler. Neben etablierten Werbeformen wie Zeitungsanzeigen oder Hinweisschildern dürfen Ärztinnen und Ärzte auch moderne Werbemittel einsetzen, zum Beispiel eine eigene Website oder Profile auf sozialen Medien. Dennoch gibt es Einschränkungen, die Ärztinnen und Ärzte beachten sollten.
In uneserem aktuellen Beitrag im Deutschen Ärzteblatt stellen Lisa-Marie Büchner und ich die aktuelle Situation knapp zusammengefasst dar.
Grundsätzlich gilt: Eine Werbung ist erlaubt, die der Weitergabe sachlicher Informationen dient. Zusammengefasst gilt: Ärztinnen und Ärzte dürfen durch Werbung auf sich aufmerksam machen und das Interesse von potenziellen Patientinnen und Patienten wecken. Die Werbung darf keine Übertreibungen enthalten, aufdrängend oder gar belästigend wirken. Auch anpreisende, irreführende oder vergleichende Werbung ist untersagt. Es ist darauf zu achten, dass die Angaben wahr sind und der sachliche Informationsgehalt im Vordergrund steht.
Alles weitere finden Sie hier: Nölling/Büchner, Werberecht für Ärztinnen und Ärzte wird liberaler, Dtsch Arztebl 2023; 120(49): [2]