Rechtsanwalt Medizinrecht Leipzig

Zweitmeinungsverfahren – Telemedizin und neue Indikationen

Seit einigen Jahren müssen indikationsstellende Ärzte ihre gesetzlich versicherten Patienten über die Möglichkeit aufklären, eine Zweitmeinung einzuholen, wenn die Indikation einen Eingriff umfasst, der in der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses aufgeführt ist.

Nachdem die Richtlinie zunächst nur Tonsillektomie, Tonsillotomie und Hysterektomie regelte, hat der G-BA in den letzten Jahren weitere Verfahren aufgenommen. Dazu zählen arthroskopische Eingriffe an der Schulter, Amputationen beim diabetischen Fußsyndrom und Implantationen einer Knie-Endoprothese. Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) hat der Gesetzbeger dem G-BA auferlegt, jedes Jahr mindestens zwei weitere Eingriffe zu bestimmen. Die Bedeutung von Zweitmeinungen wird damit fachübergreifend zunehmen.

Das Gesetz ermöglicht auch, die Zweitmeinung per Telemedizin (z.B. Videosprechstunde) anzubieten, womit interessante neue Möglichkeiten eröffnet werden.

Weitere Informationen zu den neuen Regelungen und Ihren Folgen für die Praxis finden Sie in meinem Beitrag im Deutschen Ärzteblatt.

Mehr zu den Hintergründen des Zweitmeinungsverfahren finden Sie hier, hier und hier.