„Elternzeit“ bei Vertragsärzten
"Elternzeit" bei Vertragsärzten Das Elternzeitgesetz (BEEG) gilt nicht bei Selbständigen. Damit auch Vertragsärzte sich um die Erziehung der eigenen Kinder persönlich kümmern können, gibt es besondere Regelungen im Vertragsarztrecht. Zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf kann gem. § 32 Absatz 2 Satz 2 Nr. 2 Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV) ein [...]